Helvetius
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Zuletzt aktualisiert: 1. März 2025

Wirksam ab: 1. März 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kanzlei Helvetius · Stadthausstrasse 14 · 8400 Winterthur

1. Definitionen

„Kanzlei" bezeichnet Helvetius, Stadthausstrasse 14, 8400 Winterthur, Schweiz. „Klient" bzw. „Klientin" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen der Kanzlei in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen möchte. „Mandat" bezeichnet das durch schriftliche Vereinbarung begründete Auftragsverhältnis. „Leistungen" umfasst anwaltliche Beratung, Vertretung und begleitende Tätigkeiten im Familienrecht nach Schweizer Recht.

2. Annahme der Bedingungen

Mit der Auftragserteilung an die Kanzlei akzeptieren Sie diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese AGB gelten für alle Mandate und Dienstleistungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Zur Beauftragung ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.

3. Leistungsbeschreibung

Helvetius erbringt anwaltliche Beratungs- und Vertretungsleistungen im Familienrecht nach schweizerischem Recht, insbesondere in den Bereichen:

Die Kanzlei erbringt keine Leistungen außerhalb des Familienrechts, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

4. Mandatsbegründung und Konto

4.1 Mandatsbegründung

Ein Mandat kommt erst durch schriftliche Mandatsvereinbarung oder ausdrückliche schriftliche Auftragserteilung zustande. Ein Erstgespräch oder eine Anfrage via Kontaktformular begründet noch kein Mandat.

4.2 Keine Kontenregistrierung erforderlich

Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen ist keine Kontoregistrierung auf unserer Website notwendig. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt über die angegebenen Kommunikationswege.

4.3 Mandatskündigung

Beide Parteien können das Mandat unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen, sofern keine dringende Verfahrenssituation dies verhindert. Bei laufenden Gerichtsverfahren gelten gesonderte Fristen.

5. Nutzerpflichten

Unzulässig ist jede Nutzung der Kanzleiinfrastruktur (Website, E-Mail) für unerlaubte Zwecke, Belästigung, Bedrohung oder die Verbreitung rechtswidriger Inhalte.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

6.1 Honorargrundlage

Das Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und dem vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonorar, unter Berücksichtigung der Kantonalen Anwaltstarife des Kantons Zürich (AnwGO). Die geltenden Stundensätze werden in der Mandatsvereinbarung festgehalten.

6.2 Kostenvoranschlag

Vor Mandatsbeginn erhalten Klientinnen und Klienten einen Kostenvoranschlag. Bei wesentlichen Abweichungen vom vorgesehenen Aufwand erfolgt eine vorgängige Information.

6.3 Abrechnung und Fälligkeit

Honorarrechnungen werden in Schweizer Franken (CHF) ausgestellt und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Kanzlei ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen.

6.4 Rückerstattung

Bereits erbrachte Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und sind nicht rückerstattungsfähig. Bei Kündigung vor Mandatsbeginn werden allfällige Vorarbeiten verrechnet.

7. Geistiges Eigentum

Alle von der Kanzlei erstellten Schriftsätze, Vertragswerke, Beratungsdokumente und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Helvetius. Klientinnen und Klienten erhalten ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck des jeweiligen Mandats. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.

8. Haftungsausschluss und -beschränkung

8.1 Keine Erfolgsgarantie

Die Kanzlei schuldet sorgfältige und fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten rechtlichen Ausgang oder Erfolg eines Verfahrens. Rechtliche Prognosen sind stets mit Unsicherheiten verbunden.

8.2 Haftungsumfang

Die Haftung der Kanzlei ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.3 Höhere Gewalt

Die Kanzlei haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf höhere Gewalt, Behördenentscheide oder andere unvorhersehbare Umstände zurückzuführen sind.

9. Freistellung (Indemnifikation)

Klientinnen und Klienten stellen die Kanzlei von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser AGB, der Bereitstellung falscher oder unvollständiger Informationen oder aus unerlaubten Handlungen der Klientschaft entstehen.

10. Beendigung des Mandats

Das Mandat endet durch Erfüllung des Auftrags, einvernehmliche Aufhebung, fristgerechte Kündigung oder aus wichtigem Grund. Die Verpflichtung zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt nach Beendigung bestehen. Das Berufsgeheimnis gilt auch nach Mandatsende fort.

11. Streitbeilegung

11.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Kanzlei und ihren Klientinnen und Klienten gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

11.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist Winterthur, Kanton Zürich, Schweiz.

11.3 Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich beide Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Die Ombudsstelle der Schweizerischen Anwaltsverbände steht als Vermittlungsstelle zur Verfügung.

12. Allgemeine Bestimmungen

13. Änderungen dieser AGB

Helvetius behält sich vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht. Für laufende Mandate gilt die zum Zeitpunkt des Mandatsabschlusses gültige Fassung, sofern keine wesentlichen gesetzlichen Änderungen eine Anpassung erfordern.

14. Kontakt für rechtliche Anfragen

Helvetius
Stadthausstrasse 14
8400 Winterthur
Schweiz

E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 52 214 39 68